Beschränkungen im öffentlichen Leben teilweise gelockert |
Neben den Geschäften, die bereits öffnen durften, haben nun auch die Erlaubnis zur Öffnung Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern. Bestehen bleiben die strengen Besuchsverbote von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen etc. Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung soll am 20. April in Kraft treten und zunächst bis 3. Mai 2020 gelten. Bis zum Redaktionsschluss war die neue Verordnung unter sachsen.de noch nicht abrufbar. Dafür aber unter www.Bundesregierung.de der Beschluss der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Länder-Regierungschefs. Dem ist unter anderem zu entnehmen, dass Großveranstaltungen bis 31. August 2020 untersagt bleiben. Zudem werden die Bürger aufgefordert, auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Für aus dem Ausland Ein- und Rückreisende wird weiter eine zweiwöchige Quarantäne angeordnet. Für den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grundsätzlich möglich. Das sächsische Kultusministerium teilte am 15. April mit, dass für die Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsschulen, Oberschulen und Förderschulen die Schulen nach den Osterferien wieder öffnen werden – für die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen. Ab 22. April beginnt die Prüfungsvorbereitung für die Schüler. Die Abiturprüfungen finden wie geplant statt. Konsultationen sind hier schon ab dem 20. April möglich. Um den notwendigen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten für die Prüfungsvorbereitungen sowie die Prüfungen strenge Hygiene- und Abstandsregeln für Lehrkräfte und Schüler. |