Chemnitz - 2002 vereinbarten die Deutsche Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, und die Stadt Chemnitz die gemeinsame Auslobung eines Realisierungswettbewerbes für einen Brückenneubau - ein Ersatz für den rund 100 Jahre alten Chemnitztalviadukt, der die Annaberger Straße, die Chemnitz sowie die Beckerstraße überspannt. Ende 2003 wurden die Arbeiten der sieben Wettbewerbsteilnehmer präsentiert. Das Modell eines Büros aus Darmstadt überzeugte die Jury. Dem Wettbewerb vorausgegangen waren Untersuchungen der Bahn - mit dem Ergebnis, dass der Erhalt des vorhandenen Bauwerkes als Bestandteil der Ausbaustrecke Karlsruhe - Stuttgart - Nürnberg- Leipzig - Dresden weder technisch noch wirtschaftlich vertretbar ist. Nach dem Wettbewerb war es fast 10 Jahre still um die denkmalgeschützte Brücke - bis die Bahn vermeldete, das Neubau-Vorhaben zu realisieren. Es regte sich Widerstand. Für den Erhalt des Industriedenkmals - auch als Chemnitz liegender Eiffelturm bezeichnet -wurde eine Petition gestartet, Veranstaltungen durchgeführt, etc. Die Bahn ließ sich davon nicht beeindrucken. Ende 2015 reichte sie die Unterlagen zur Planfeststellung des Chemnitzer Bahnbogens beim Eisenbahnbundesamt ein. Die Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig bat im Januar schriftlich um einen Termin mit Bahnchef Dr. Rüdiger Grube, um Möglichkeiten und Spielräume in Sachen Erhalt und Sanierung des Chemnitztalviadukts zu erörtern. Im Antwortschreiben verwies Eckart Fricke, ein Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn, darauf, daß im Zuge von paritätisch besetzten Expertenrunden die Varianten Neubau und Erhalt des Bestandsbauwerkes untersucht und durch Gutachter der Stadt Chemnitz, des Bürgerforums, Vertreter des Denkmalschutzes und der DB AG geprüft wurden. Für die Variante Neubau wurden Kosten in Höhe von 12,3 Millionen Euro ermittelt - für die Variante Erhalt - Ertüchtigung 20,2 Millionen Euro und dazu jährliche Unterhaltskosten in Höhe von 306.000 Euro. Beim Neubau wären die Unterhaltskosten halb so hoch. Weiter heißt es in dem Schreiben: Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Auslegung, Abwägung und Beschlussfassung der planfeststellenden Behörde wird die oben genannte Entscheidungslage der verwaltungs- und verfahrenstechnischen Bewertung unterzogen. Wenn sich das Eisenbahnbundesamt gegen einen Abriss des Industriedenkmals entscheiden sollte, müsste in Sachen Erhalt dringend losgelegt werden. Mittlerweile nagt unübersehbar der Zahn der Zeit unnachgiebig am Chemnitztalviadukt.